Bewertung im Beisein des Kunden
Prüfung und Wiegen sollten vor Ihren Augen stattfinden. Verschwindet Ihr Gold für die Bewertung im Hinterzimmer, fehlt Ihnen die Grundlage, das Ergebnis nachzuvollziehen.
Geeichte Waage
Nur eine geeichte Waage liefert ein rechtlich verbindliches Gewicht. Die Eichmarke darf gültig und die Anzeige muss für Sie ablesbar sein.
Offene Berechnung
Ein nachvollziehbares Angebot nennt Feingehalt, Gewicht und den zugrunde gelegten Tagespreis einzeln. Wer nur eine Endsumme nennt, macht den Preis unüberprüfbar.
Keine versteckten Abzüge
Bearbeitungsgebühren, Schmelzkosten oder Abschläge für angeblich unreines Material gehören nicht zu einem transparenten Ankauf. Fragen Sie gezielt nach, ob der genannte Betrag der Auszahlungsbetrag ist.
Angebote vergleichen
Da alle Ankäufer denselben Weltmarktpreis als Grundlage haben, sind Unterschiede aussagekräftig. Ein zweites Angebot einzuholen kostet nichts - seriöse Ankäufer halten ihr Angebot dafür offen.









